Allgemeine Mietbedingungen Fronius International GmbH


1. Geltungsbereich/ Allgemeines:
Diese Mietbedingungen für Geräte und Zubehör der Fronius International GmbH, Business Unit Perfect Welding gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Fronius als Vermieterin einerseits und dem Kunden als Mieter (nachfolgend kurz "Mieter") andererseits. Zur Anwendung gelangen die Mietbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen, Fassung.

 

2. Bestellung:
Im Rahmen der Bestellung befüllt der Kunde das Formular für die Ausgestaltung des Systems als Erstausrüstung nach seinen individuellen Wünschen der Ausführung. Die ausgewählte Ausrüstung ist im Mietpreis inkludiert, zusätzliche Verschleißteile sind zu den aktuell gültigen Preisen zu erwerben.

 

3. Mietgegenstand:
Mietgegenstand ist das mit separater Bestätigung näher beschriebene Objekt.

 

4. Mietdauer:
4.1 Die vereinbarte Mietdauer ergibt sich aus dem in der Auftragsbestätigung angeführten Mietbeginn sowie Rückgabedatum.
4.2 Die Miete beginnt ab dem Tag des Versands des Mietgegenstandes an den Mieter bzw. bei Abholung durch den Mieter mit dem Tag der Abholung und wird ab diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
4.3 Die Mietdauer endet mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes am Sitz des Vermieters zu dessen üblichen Geschäftszeiten, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Wird der Mietgegenstand nicht am Ende des am Lieferschein festgelegten Rückgabedatums retourniert, wird dem Mieter ab diesem Zeitpunkt automatisch der Mietzins laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
4.5 Eine Verlängerung der Mietdauer ist je nach Verfügbarkeit bei der Vermieterin zu den geltenden Bedingungen möglich und kann mit der Vermieterin gesondert vereinbart werden.

 

5. Preise und Zahlung:
5.1 Der Mietpreis besteht aus einer Mietrate gemäß den vom Vermieter zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses bekannt gegebenen Preisen.
5.2 Der vereinbarte Mietpreis versteht sich inkl. Ausrüstung laut Ausstattungsformular, zzgl. MwSt.
5.3 Die Mietgebühr wird für die tatsächliche Mietdauer verrechnet. Die Mietdauer beinhaltet auch eine Mindestmietdauer. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit der Rückstellung des Mietgegenstandes an den Vermieter.
5.4 Die Miet-, Verkaufspreise und Dienstleistungspreise sind in unserer jeweils gültigen Preisliste (in EURO) ersichtlich. Im Mietpreis inkludiert sind: Überprüfungsgebühr, Frachtkosten der Zustellung / Abholung (ausgenommen Sonderanlagen) und die Erstausrüstung lt. Ausstattungsformular (Artikel der Erstausrüstung sind 100 % funktionell, können jedoch Gebrauchsspuren aufweisen).
5.5 Wurde nichts anderes vereinbart, wird der Mietpreis vierzehntägig oder monatlich verrechnet.
5.6 Die vereinbarte Miete ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, am zehnten Tag nach Rechnungslegung ohne Abzüge zuzüglich MwSt. zu bezahlen. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Vermieters. Allfällige Überweisungs- und/oder Bankspesen sind ausschließlich vom Mieter zu tragen.

 

6. Rechte und Pflichten des Mieters:
6.1 Der Mieter ist zur sorgfältigen und fachgerechten Nutzung des Mietgegenstandes sowie zur Einhaltung der Bedienungsanleitung verpflichtet. Er hat den Vertragsgegenstand unter möglichster Schonung und Sorgfalt zu gebrauchen. Eine gewöhnliche Abnützung im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauches ist im Mietpreis inkludiert. Darüber hinausgehende Abnützungen bzw. Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Treten beim Vertragsgegenstand Schäden auf, so hat der Mieter diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Erforderliche Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder von einem von ihm beauftragten Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten für Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, soweit er die Schäden verschuldet hat.
6.3 Defekte des Mietgegenstandes, die nicht auf eine vertragswidrige Nutzung des Mietgegenstandes zurückzuführen sind oder nicht vom Mieter verschuldet wurden, werden auf Kosten des Vermieters von diesem repariert.
6.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen.
6.5 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand entsprechend der Bedienungsanleitung bzw. des Benutzerhandbuchs / Wartungs- und Pflegeanleitung zu warten und zu pflegen.
6.6 Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zur Weitergabe des Mietgegenstandes oder zur Weitervermietung berechtigt.
6.7 Der Mieter darf den Mietgegenstand nur an dem vereinbarten Standort des Mieters einsetzen.
6.8 Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Mietgegenstand nur durch geschultes Fachpersonal bedient wird.
6.9 Nicht retournierte Miet-Artikel werden zu den aktuell gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

 

7. Verschleißteile und Zubehör:
Verschleißteilmaterialien und Zubehör, die der Mieter während der Miete für die Nutzung des Mietgegenstandes benötigt, sind nicht in der Miete inkludiert und vom Mieter selbst zu beschaffen. Sämtliche Artikel können direkt bei einem Verkaufsteam, in einem Fronius Store oder online im Fronius Online-Shop zu den aktuell gültigen Preisen gekauft werden. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fronius International GmbH.

 

8. Versicherung der Mietobjekte:
Der Mieter ist verantwortlich, auf eigene Kosten für die Mietdauer eine Versicherung für die Mietobjekte gegen sämtliche Schäden, Maschinenbruch, Diebstahl und Verlust der Mietobjekte, insbesondere auch beim Transport durch einen beauftragten Spediteur oder Frachtführer, sowie Schäden, die durch Elementarereignisse bzw. Höhere Gewalt entstehen, abzuschließen. Die Mietobjekte sind zu dem vom Vermieter angegeben Neuanschaffungswert zu versichern. Gegebenenfalls hat der Mieter die Neuanschaffungswerte beim Vermieter anzufragen. Der Mieter haftet für Schäden, die dem Vermieter durch eine fehlende oder unzureichende Versicherung entstehen.
Kaution: Unsere Schweißsysteme haben einen beachtlichen Wert. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, eine Kaution zu verlangen. Wir bitten Privatkunden bzw. Neukunden, sich mit einem gültigen Personalausweis mit Passfoto auszuweisen. Nur nach Vorlage eines gültigen Reisepasses, Führerscheins oder Personalausweises können Schweißsysteme bei uns gemietet werden.
Die Kaution fällt, je nach Artikel, unterschiedlich aus. Geben Sie den Artikel nach der Mietzeit in gutem Zustand an uns zurück, dann erhalten Sie die Kaution sofort zurück. Per Karte gezahlte Kautionen überweisen wir in der Regel innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto zurück.

 

9. Kündigung:
Vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen aufgelöst werden, insbesondere wenn
9.1 der Mieter mit der Bezahlung des Mietzinses in Verzug gerät und trotz Mahnung seinen Verpflichtungen binnen 14 Tagen nicht nachkommt;
9.2 nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand oder eines Teiles desselben gemacht wird oder wenn der Mieter den Mietgegenstand vereinbarungswidrig oder nicht sachgemäß einsetzt;
9.3 die Wartung und Pflege des Mietgegenstandes vernachlässigt wird;
9.4 ohne Einwilligung des Vermieters einem Dritten Rechte, welcher Art auch immer, am Mietgegenstand eingeräumt werden;
9.5 der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Standort des Mietgegenstandes ändert.
9.6 für die Bedienung des Mietgegenstandes ungeeignetes Personal eingesetzt wird.

 

10. Haftung:
10.1 Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Jedenfalls ausgeschlossen ist auch die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte oder Mangelfolgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige immaterielle Schäden. Außerdem ist die Haftung des Vermieters mit dem Gesamtmietpreis begrenzt.
10.2 Auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hat der Mieter gleichzeitig mit der Bestellung ausdrücklich und schriftlich aufmerksam zu machen, andernfalls haftet der Vermieter nicht für solche Schäden.
10.3 Haftungsansprüche gegen den Vermieter verjähren, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadenseintritts gerichtlich geltend gemacht werden, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab Mietbeginn.

 

11. Sonstige Bestimmungen:
11.1 Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Mietbedingungen oder über Ergänzungen dazu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; ebenso das Abweichen vom Erfordernis der Schriftform.
11.2 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung (www.fronius.com/de/datenschutzerklaerung).
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Wels.

 

13. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall stimmen die Parteien überein, dass die betreffende Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall von Vertragslücken.